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Jährliche Unterweisung von Flurförderzeugen

18.03.2009

Beschäftigte müssen jährlich unterwiesen werden. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht ist gemäß ArbSchG §§ 12 und 15, BetrSichV §§ 3 und 9 sowie der BGV A 1 §§ 4 und 15 vorgeschrieben. Wir führen vor Ort diese Unterweisungen für Bedienungspersonal von Flurförderzeugen durch. Die Belehrungen sind auf die betrieblichen Besonderheiten und Schwerpunkte abgestimmt, umfassen einen theoretischen und praktischen Lehrteil.

Eine Wissensprüfung mit einem Fragekomplex rundet die Theorie ab.

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