Im Zuge der Deregulation von Vorschriften der Anlagen- und Betriebssicherheit in Deutschland zugunsten einer einheitlichen europäischen Gesetzgebung, wurde der BGG 918, Prüfung von Flurförderzeugen zurückgezogen.
Die neue Rechtsgrundlage in Deutschland ist die Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV ) die mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt. Diese Verordnung regelt die Bereitstellung und wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln. Prüffristen und –umfänge sind vom Unternehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Dabei sollten sich die Unternehmer an die Regeln der Technik halten.
Zur Unterstützung der Betreiber von Flurförderzeugen hat die FEM als Empfehlung einen Leitfaden für die Durchführung von regelmäßigen Prüfungen von Flurförderzeugen, die FEM 4.004, erstellt. Inhaltlich lehnt sich die FEM 4.004 an den zurückgezogenen BGG 918 an. Eine Anpassung an den Stand der Technik ist erfolgt.
Die UVV, BGV D27 Flurförderzeuge, in deren §37 wiederkehrende Prüfungen längstens nach einem Jahr bestimmt werden, hat nach wie vor Gültigkeit.
Unsere UVV-Prüfer garantieren ein Optimum an geprüfter Sicherheit inkl. Ketten- und Zinkenprüfung per mobilen Prüfgerät.