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Messung von Ganzkörpervibrationen bei Gabelstapler

Seit März 2007 ist die EU-Verordnung 2002 / 44 / EG "Vibrationen" auch in Deutschland verbindlich. Danach sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Erschütterungen zu schützen.

- Beratungsgespräch zu Grundlagen der Verordnung und Pflichten laut Definition in der RL 2002 / 44 / EG
- Messung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Berechnung der Tages-Schwingungsexposition
- Beratung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung der Exposition

Bei Fragen zu Humanschwingungen Kontakt über Lutz Schlicke - Telefon 0172 / 3537554 oder lutz.schlicke@beutlhauser.de

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