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Regalprüfung

Herstellerunabhängige Regalprüfungen gemäß DIN EN 15635

Unser Dienstleistungspaket ist um den Bereich Regalinspektionen nach DIN EN 15635 erweitert worden.

Wir haben einen erfahrenen Mitarbeiter ausgebildet und beim TÜV Berlin-Brandenburg fachkundig schulen lassen.

Warum Regalprüfungen?

Laut aktueller Gesetzeslage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der BetrSiV ( Betriebssicherheitsverordnung). Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber, sowie die Nutzung der Regale durch den Beschäftigten.

Auch die gewissenhafteste und sorgfältigste Arbeit schließt Beschädigungen an Regalanlagen nicht aus. Die Folge von Beschädigungen können Sicherheits- und Leistungsmängel sein. Mit der Veröffentlichung der neuen DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Leitlinien zum sicheren Arbeiten“ sind Betreiber folgender Anlagen verpflichtet, einmal jährlich Regalanlagen von einer befähigten Person prüfen zu lassen.

  • Archivregale
  • Kragarmregale
  • Durchlaufregale
  • Fachbodenregale
  • Einfahrregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen
  • Palettenregale
  • Durchfahrregale

In diesem Sinn: SICHER – ist sicher!

Vereinbaren Sie einen Prüftermin unter 0351 / 8830-226 oder wenden Sie sich bei Fragen an lutz.schlicke@beutlhauser.de .

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